Hinweis: Trotz meiner gewissenhaften Recherche und Quellenangaben kann ich keine Garantie auf Richtigkeit der Angaben machen. Im Zweifelsfall bitte bei der jeweiligen Stadt, Gemeinde oder Kommune selbst nachfragen.
Stadt | Erlaubt | Info |
---|---|---|
Aachen | Keine Info zu finden | |
Arnsberg | Erlaubt mit klarem Wasser | Die Wäsche auf öffentlichen Straßen und Anlagen ist nur erlaubt, wenn gesichert ist, dass hierdurch keine Verunreinigungen entstehen. So ist das Reinigen von Fahrzeugen nur mit klarem Wasser erlaubt. Die Verwendung von Zusätzen oder Reinigungsmitteln ist nicht erlaubt. Motor- und Unterbodenwäsche oder sonstige Reinigungen, bei denen Öl, Altöl Benzin, oder ähnliche Stoffe in das öffentliche Kanalnetz oder in das Grundwasser gelangen können, sind verboten. Link: Arnsberg |
Berlin | Teilweise erlaubt | ach dem Berliner Wassergesetz (BWG) darf Abwasser, das bei der Reinigung von Fahrzeugen anfällt und mit Reinigungsmitteln versetzt ist, nicht direkt oder über einen Kanal (z.B. die Regenwasserkanalisation) in ein Gewässer oder ins Grundwasser gelangen. In rund 3/4 des Stadtgebiets ist die Autowäsche daher verboten. Darüber hinaus sind in den Wasserschutzgebieten weitere sehr strenge Auflagen zu beachten. Diese können den jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnungen entnommen werden. Link: Berlin |
Bielefeld | Teilweise erlaubt | Auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie auf Privatgrundstücken dürfen Sie Ihren PKW ausschließ- lich mit klarem Wasser waschen. Reinigungs- und Pflegemittel, wie z. B. Seife, Shampoo oder Kaltreiniger, dürfen dem Wasser nicht zugesetzt werden. Die Benutzung von Hochdruck-Geräten ist nur für die Oberflächenwäsche erlaubt. Das Reinigen ölverschmutzter Teile ist nicht zulässig. Auf keinen Fall dürfen Sie zuhause eine Motorund/oder Unterbodenwäsche durchführen! Innerhalb von Wasserschutzgebieten sollten Sie auf eine PKW–Wäsche außerhalb von Waschplätzen oder Waschstraßen verzichten. Link: Bielefeld |
Bocholt | Erlaubt mit klarem Wasser | Das Waschen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Verkehrsflä- chen ist nur erlaubt, wenn die Reinigung ausschließlich mit klarem Wasser erfolgt. ◆ Alle anderen Arbeiten (z.B. Motor- und Unterbodenwäsche, sonstige Reinigungen bei denen Öl, Altöl, Benzin oder ähnliche Stoffe in das öffentliche Kanalnetz oder in das Grundwasser gelangen können, sowie die Verwendung von Waschzusätzen beeinträchtigen die Umwelt und sind daher verboten. ◆ Nutzen Sie daher speziell ausgerüstete Waschplätze oder Waschanlagen (Wasserkreislauf, Ölabscheider, Grundabdichtungen) um Grundwasserverunreinigungen zu vermeiden. Link: Bocholt |
Bochum | Erlaubt mit klarem Wasser | Auf öffentlichen Straßen dürfen Sie die Oberfläche Ihres Fahrzeugs nur mit klarem Wasser, also ohne Reinigungsmittel waschen. Ein Hochdruckreinigungsgerät darf dabei nicht benutzt werden. Das Gleiche gilt für private unbefestigte bzw. nur teilweise befestigte Flächen (Rasengittersteine, Ökopflaster etc.). Auch hier müssen Sie Ihr Kfz nur mit klarem Wasser waschen, weil kein belastetes Abwasser in den Untergrund versickern darf. Auf befestigten privaten Grundstücken (Pflaster, Asphalt etc.) dürfen Sie biologisch abbaubare Reinigungsmittel verwenden, allerdings muss die Fläche zur Abwasserentsorgung an einen Kanal (Misch- oder Schmutzwasserkanal) angeschlossen sein. Link: Bochum |
Bonn | Keine Info zu finden | |
Bremen | Keine Info zu finden | |
Bremerhaven | Erlaubt mit klarem Wasser | 1. Autowaschen auf privaten Flächen Bei einer Autowäsche entsteht Abwasser (Schmutzwasser). Abwasser ist so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird (§ 132 Abs. 1 Bremischen Wassergesetz - BremWG - vom 24.02.2004, Brem.GBl. S. 45). Die Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasserkanäle ist im Einzelnen im Entwässerungsortsgesetz der Stadt Bremerhaven geregelt. Nur häusliches Schmutzwasser und unbedeutend belastetes Niederschlagswasser darf ohne Erlaubnis eingeleitet werden. Das bei der Autowäsche entstehende Abwasser ist kein häusliches Abwasser und darf somit ohne Erlaubnis nicht in die Kanalisation eingeleitet werden. Lediglich das Wasser, das beim Abspülen der Fahrzeugoberfläche mit Niederschlagswasser oder klarem Leitungswasser ohne Zusatz entsteht, kann unbedeutend belastetem Niederschlagswasser gleichgesetzt werden. Wird das Abwasser nicht in einen Kanal eingeleitet, sondern versickert im Erdreich, liegt eine erlaubnispflichtige Einleitung in das Grundwasser vor (§ 3 BremWG und § 4 Abs. 1 Nr. 5 BremWG). Diese darf auf keinen Fall erteilt werden, weil durch waschmittelhaltiges Autowaschwasser der Boden und das Grundwasser verunreinigt wird (§ 127 Abs. 1 BremWG). 2. Autowaschen auf öffentlichen Straßen Für das Waschen von Autos auf öffentlichen Straßen gilt ähnliches. Nach den Vorschriften der Straßenordnung in Verbindung mit dem Bremischen Landesstraßengesetz ist nur das Abwaschen von Fahrzeugoberflächen mit klarem Wasser am Straßenrand zulässig. Jede weitergehende Waschmaßnahme, z. B. das Waschen der Fahrzeugunterseite, die Verwendung von Waschzusätzen und das Waschen auf Gehwegen einschließlich der unbefestigten Randstreifen, ist unzulässig. 3. Zusammenfassung Das Waschen von Autos mit Zusätzen und das Waschen des Unterbodens ist auf öffentlichen Straßen und auf Privatgrundstücken verboten. Verstöße können nach dem Bremischen Wassergesetz bzw. der Straßenordnung als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bestraft werden. Link: Link: Bremerhaven |
Dinslaken | Erlaubt nur mit Abscheideranlage | Durch jede Autowäsche werden Reste von Öl, Kraftstoff und Waschmittel abgeschwemmt. Gerade bei der Autowäsche auf der Straße können diese Stoffe mit dem Waschwasser in den Regenkanal und damit in unsere Bäche, Flüsse und in das Grundwasser gelangen. In Dinslaken, wie in vielen anderen Städten auch, ist daher das Autowaschen auf der Straße und öffentlichen Flächen nicht gestattet. Auch auf dem Privatgrundstück ist zum Schutze des Grundwassers die Autowäsche nicht erlaubt (Ausnahme: es ist ein Öl- bzw. Benzinabscheider vorhanden) Eine Zuwiderhandlung stellt einen Verstoß gegen die ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar und kann daher mit einem Bußgeld belegt werden. Fahren Sie daher bitte für die Wagenwäsche in eine Autowaschanlage oder suchen Sie Waschplätze auf, an denen die Schadstoffe aufgefangen und sachgerecht entsorgt werden. Sie leisten somit „freiwillig“ einen wichtigen Beitrag zum Schutz des Wasser. Link: Dinslaken |
Dortmund | Erlaubt | Autowaschen auf öffentlichen Straßen Das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist gestattet, wenn die nachfolgend genannten Bedingungen erfüllt sind: Die öffentlichen Flächen, wie z.B. Straßen, Parkstreifen oder Gehwege, müssen im Bereich des abfließenden Schmutzwassers bis zur Einleitung in die Straßenabläufe wasserundurchlässig sein (z.B. asphaltiert, betoniert oder gepflastert mit Fugenver-guss), das durch den Waschvorgang anfallende Schmutzwasser muss über ein natürliches Gefälle in die Straßenkanalisation abfließen, damit kein Schmutzwasser durch Versickerung in das Grundwasser gelangen kann, das Schmutzwasser muss dem Mischwasserkanal zugeführt werden, es dürfen keine sog. Hochdruckreiniger verwendet werden, es dürfen keine Motor- bzw. Unterbodenwäschen durchgeführt sowie aggressive, feuergefährliche, explosive oder giftige Reinigungs- und Waschmittel Verwendung finden. Link: Dortmund |
Dresden | Erlaubt mit klarem Wasser | § 11 Waschen von Kraftfahrzeugen (1) Das Waschen von Kraftfahrzeugen außerhalb von Waschanlagen ist nur mit klarem Wasser gestattet und wenn durch das Waschen keine Glatteisbildung auf öffentlichen Straßen möglich ist. (2) Motorraum- und/oder Unterbodenwäsche darf nur auf dafür vorgesehenen versiegelten und mit Ölabscheidern versehenen Waschplätzen erfolgen. Link: Dresden |
Duisburg | Erlaubt mit klarem Wasser | Das Waschen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Verkehrsflächen und in Anlagen ist nur erlaubt, wenn die Reinigung ausschließlich mit klarem Wasser erfolgt. Alle anderen Arbeiten (z.B. Motorwäsche, Reinigen der Unterseite von Kraftfahrzeugen, Verwendung von Waschzusätzen) beeinträchtigen die Umwelt und sind daher verboten. Nutzen Sie in diesen Fällen speziell ausgerüstete Waschplätze oder Waschanlagen um Grundwasserverunreinigungen zu vermeiden. Link: Duisburg |
Düsseldorf | Verboten | § 4 Kraftfahrzeuge, Wohnwagen, Wohnmobile (1) Das Waschen und Reparieren von Kraftfahrzeugen und das Ölwechseln ist auf Straßen und in Anlagen nicht erlaubt. Das gilt nicht für Reparaturarbeiten, die wegen plötzlicher Störungen erforderlich sind. (2) Auf der Straße stehende Wohnwagen oder Wohnmobile dürfen nicht als Unterkunft genutzt werden. Link: Düsseldorf |
Essen | Keine Info zu finden | |
Frankfurt am Main | Teilweise erlaubt | Auf Privatgrundstücken muss das Abwasser der Autowäsche in einen Schmutzwasserkanal geleitet werden. Es darf nicht versickern oder in einen Regenwasserkanal abfließen. Einige Gebiete in Frankfurt am Main haben Trennkanalisation. Dort münden Straßen- und Hofeinläufe in einen solchen Regenwasserkanal und von dort direkt in das nächstgelegene Gewässer! Ob Ihr Wohngebiet dazu gehört, erfahren Sie bei der Stadtentwässerung Frankfurt am Main. Motor- und Unterbodenwäsche sind auf privaten Grundstücken nicht erlaubt. Link: Frankfurt am Main |
Freiberg | Erlaubt mit klarem Wasser | Autowäsche ist unter Beachtung wasserrechtlicher Vorschriften auf Privatgrundstücken nur zulässig, wenn sicher ist, dass keine grundwassergefährdenden verschmutzten Abwässer davon ausgehen (Oberwäsche der Karosserie mit klarem Wasser). Link: Freiberg |
Fürth | Keine Info zu finden | |
Gelsenkirchen | Teilweise erlaubt | (2) Kraftfahrzeuge dürfen nur auf Flächen, die an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind und von denen das Waschwasser vollständig in die Kanalisation gelangt, sowie in dafür vorgesehenen Autowaschanlagen gereinigt werden. Link: Gelsenkirchen |
Gemeinde Much | ja | "Die normale Wäsche eines PKW, bei der keine Betriebsstoffe wie Öl oder Benzin (z. B. von einer Unterbodenwäsche) in das Waschwasser gelangen, ist in der Regel wasserrechtlich zulässig, wenn der Wagen auf privater befestigter Fläche gewaschen wird. Voraussetzung ist, dass die Fläche an den Schmutz- bzw. Mischwasserkanal angeschlossen ist. Zu beachten ist jedoch die Abwassersatzung der Gemeinde Much. Darin können bestimmte Verbote bzw. Anforderungen an die Einleitung von Abwasser dieser Art geregelt sein. Außerdem ist im Einzelfall die Wasserschutzgebietsverordnung zu beachten, die ggf. ein Verbot enthalten kann." |
Hagen | Verboten | Zum Schutz der zahlreichen Gewässer in Hagen ist das Waschen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie auf unbefestigten Flächen nicht erlaubt. Die Autowäsche auf befestigten privaten Flächen ist nur statthaft, wenn diese Flächen wasserdicht sind und an einen Ölabscheider angeschlossen sind. Bitte waschen Sie Ihr Auto nur in Waschanlagen bzw. auf dafür zugelassenen Waschplätzen. Moderne Waschanlagen verfügen über die technische Ausrüstung wassersparend und umweltfreundlich Kraftfahrzeuge zu reinigen. Link: Hagen |
Hamburg | Verboten | §9, Abs.5: „Auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen ist das Waschen von Kraftfahrzeugen und deren Anhänger sowie die Durchführung von Ölwechseln verboten.“ Link: Hamburg |
Hannover | Verboten | Wasser (z.B. Regenwasser), das in die Gullys gelangt, wird in Hannover direkt in die Leine und Ihme geleitet und nicht in den Klärwerken gereinigt. Das Regenwasser ist eigentlich sehr sauber und muss deshalb auch nicht in Klärwerken gereinigt werden. Gelangt jedoch Wasser vom Autowaschen oder Putzwasser von der Treppenhausreinigung in den Gully, stellt diese Schmutzwasserentsorgung eine erhebliche Gewässerverschmutzung der Flüsse da. Deshalb ist auch das Autowaschen auf der Straße verboten und kann mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Link: Hannover |
Herne | Teilweise erlaubt | Jeder darf Oberwäschen (aber keine Motor- und Unterbodenwäsche!) an Privatfahrzeugen auf versiegelten Flächen, die an die städtische Kanalisation für Schmutzwasser angeschlossen sind, durchführen. Das anfallende Abwasser wird zu einer Kläranlage geleitet und dort gereinigt. Flächen, die nicht an die städtische Kanalisation angeschlossen sind, leiten ihr anfallendes Oberflächenwasser in ein Gewässer beziehungsweise ins Grundwasser - hier ist das Autowaschen verboten. Auch die Autowäsche auf nicht versiegelten Flächen (zum Beispiel Rasen- oder Schotterflächen) ist verboten. Link: Herne |
Höxter | Keine Info zu finden | |
Kerpen | Verboten | § 5 Reinigen von Kraftfahrzeugen. (1) Auf Verkehrsflächen und in Anlagen dürfen Kraftfahrzeuge und andere Gegenstände nicht gewaschen oder gereinigt werden. (2) Das Reinigen oder Absprühen von Motoren, der Unterseite von Kraftfahrzeugen oder sonstiger öliger Gegenstände sowie die Vornahme eines Ölwechsels ist auf den Verkehrsflächen und in den Anlagen verboten. (3) Stark verschmutzte Fahrzeuge sind von groben Schmutzteilen zu reinigen, bevor sie die Verkehrsflächen und Anlagen benutzen. Link: Kerpen |
Kleve | Erlaubt mit klarem Wasser | das Reinigen und Waschen von Kraftfahrzeugen, Gefäßen und anderen Gegenständen, es sei denn, es erfolgt mit klarem Wasser. Zusätze von Reinigungsmitteln sind nicht erlaubt. Die Vornahme von Ölwechseln, Motor- und Unterbodenwäsche oder sonstige Reinigungen, bei denen Öl, Altöl, Benzin oder ähnliche Stoffe in das öffentliche Kanalnetz oder das Grundwasser gelangen können, sind verboten; Link: Kleve |
Koblenz | Keine Info zu finden | |
Köln | Verboten | Aus Umweltschutzgründen aber auch aus wirtschaftlichen Erwägungen sollen Fahrzeuge grundsätzlich nur in speziellen Waschanlagen gereinigt werden, in denen das Wasser umweltschonend im Kreislauf geführt und das eingesetzte Reinigungsmittel genau dosiert wird. Durch die Ausgestaltung des Waschplatzes und die Abwasseraufbereitung ist dafür gesorgt, dass keine Schadstoffe in den Boden und in die Kanalisation eindringen können. Link: Köln |
Leipzig | Keine Info zu finden | |
Leverkusen | Keine Info zu finden | |
Mainz | Teilweise erlaubt | Das Waschen von Autos im Mainzer Stadtgebiet ist zwar nicht grundsätzlich verboten, aber natürlich nur unter Beachtung der entsprechenden Umweltvorschriften zulässig. Autowaschen nur auf befestigten Flächen mit Anschluss an Schmutzwasserkanal! Durch die Autowäsche wird das Waschwasser in der Regel verunreinigt und somit zu Abwasser, das entsprechend der Entwässerungssatzung der Stadt Mainz der Kanalisation zuzuleiten ist. Nach den wasser- und bodenschutzrechtlichen Regelungen sind jegliche Tätigkeiten und Unterlassungen, die eine Verunreinigung des Bodens, der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers (Versickerung von verunreinigtem Waschwasser) hervorrufen können, untersagt und als Ordnungswidrigkeit eingestuft. D.h., dass die Wagenwäsche grundsätzlich nur auf befestigten Flächen, die an die Schmutzwasserkanalisation angeschlossen sind, erfolgen darf. Der öffentliche Straßenbereich entwässert in der Regel in die Schmutzwasserkanalisation, so dass hier die Wagenwäsche zulässig ist. Bei Trennkanalisation: Autowäsche unzulässig! Link: Mainz |
Mülheim an der Ruhr | Teilweise erlaubt | Das Waschen von Fahrzeugen (Handwäsche) auf befestigten Straßen und Flächen, welche an die öffentliche Mischwasserkanalisation angeschlossen sind, ist in Mülheim grundsätzlich erlaubt. Zur Vermeidung von Grundwasser- und Gewässerverunreinigungen gelten folgende Einschränkungen: Das Waschwasser darf nicht in angrenzendes, unversiegeltes Erdreich gelangen. Wartungen und Reparaturen an Fahrzeugen, bei denen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten wie zum Beispiel Motoröl, Kühlerflüssigkeit, Kaltreiniger und mehr umgegangen wird, sind nur in geeigneten Fachwerkstätten zugelassen. Motorreinigungen sind auf Straßen, Wegen und Plätzen grundsätzlich verboten. Die ordnungsgemäße Reinigung darf nur in dafür zugelassenen Waschanlagen mit einer speziellen Abwasserbehandlung erfolgen. Fahrzeugwäschen mit der Hand (keine Hochdruckreiniger) sollten nur mit klarem Wasser, gegebenfalls unter Beifügung von umweltfreundlichen Reinigungsmitteln vorgenommen werden. Auf unbefestigter Fläche und in unmittelbarer Nähe zu Gewässern dürfen keine Fahrzeugwäschen durchgeführt werden. Maßgebend für die Autowäsche ist, dass eine Mischwasserkanalisation vorhanden ist. Prinzipiell gibt es zwei Möglichkeiten Schmutzwasser und Regenwasser zu entsorgen. Entweder in einer gemeinsamen Leitung (Mischwasserkanalisation) oder in getrennt ausgeführten Leitungen (Trennkanalisation). Link: Mülheim an der Ruhr |
München | Erlaubt | Es ist jedoch auch erlaubt, seinen PKW auf dem eigenen Grundstück zu waschen, wenn die Wäsche auf Privatgrund erfolgt das Wasser in die städtische Kanalisation geleitet wird (Achtung, nicht jeder Gully führt in die Kanalisation, sondern viele auch in Versickerungsanlagen, von wo das Wasser direkt ins Grundwasser gelangt!) keine Reinigungsmittel verwendet werden keine Hochdruckreiniger eingesetzt werden keine Unterboden-, Motor- oder Radwäsche durchgeführt werden keine Geländewagen mit typischen Verschmutzungen gewaschen werden In allen anderen Fällen ist eine geeignete Abwasservorbehandlung mit einer Leicht-flüssigkeitsabscheideranlage (sog. Benzin- oder Ölabscheider) erforderlich. Link: München |
Münster | Erlaubt mir klarem Wasser | Eine Autowäsche darf nicht auf Kosten der Umwelt stattfinden. Eine "wilde" Wäsche an Bächen, Flüssen oder Seen ist kein Kavaliersdelikt. Aber auch auf öffentlichen Straßen ist die Autowäsche mit Reinigungsmitteln durch die Straßen- und Anlagenverordnung der Stadt Münster verboten. Erlaubt ist nur die Reinigung der Oberseite des Fahrzeugs mit klarem Wasser - also im Prinzip das, was ein starker Regen bewirken würde. Bei der Wagenwäsche sammeln sich im Abwasser nämlich Öle, Fette, Teer, Ruß und Schwermetallstäube, die nicht so einfach in den Gully fließen dürfen. Denn dieser führt meistens nur in die Regenwasserkanalisation und das Wasser fließt damit nicht in die Kläranlage, sondern unbehandelt direkt in die Gewässer. Wagenwäschen sind nur an Waschplätzen erlaubt, die über einen geeigneten Abscheider verfügen. Eine andere Möglichkeit sind Autowaschanlagen. Achten Sie auf Anlagen, die mit dem blauen Umweltengel ausgezeichnet sind. Hier wird das Waschwasser umweltfreundlich wieder aufbereitet und die abgeschiedenen Schadstoffe werden sachgerecht entsorgt. Link: Münster |
Neuss | Keine Info zu finden | |
Nürnberg | Teilweise erlaubt | Erlaubt ist jedoch, sein Fahrzeug auf dem eigenen Grundstück bzw. Garagenhof zu waschen, wenn das Wasser in die städtische Kanalisation eingeleitet wird. Aber Vorsicht, nicht jeder Gully führt in die Kanalisation, einige leiten das Waschwasser auch in Versickerungsanlagen oder über Regenwasserkanäle in Bäche (sog. Trennkanalisation). Regenwasserkanäle finden Sie z. B. im Ortsteil Langwasser oder in den Gewerbegebieten am Hafen und in der Andernacher Straße. Deshalb sollten Sie sich vorher über die Örtlichkeiten informieren (Ansprechpartner bei SUN über die Hotline Telefonnummer: 0911/231-3009) keine Wasch- und Reinigungsmittel verwendet werden, keine Hochdruckreiniger eingesetzt werden, keine Unterboden-, Motor- oder Radwäsche durchgeführt werden und keine Geländewagen mit außergewöhnlichen Verschmutzungen gewaschen werden In allen anderen Fällen ist eine geeignete Abwasservorbehandlung mit einer Leichtflüssigkeits-Abscheideranlage (sog. Benzin- oder Ölabscheider) erforderlich. Link: Nürnberg |
Oberhausen | Verboten | § 4 Fahrzeugpflege Das Waschen, Ausbessern, Warten und Reparieren von Fahrzeugen oder Gegenständen, mit Ausnahme von Reparaturen, die wegen einer plötzlich eintretenden Störung erforderlich werden, ist auf Straßen und in Anlagen sowie auf unbefestigten Flächen verboten. Link: Oberhausen |
Ratingen | Keine Info zu finden | |
Recklinghausen | Erlaubt mit Auflagen | Das Waschen von Fahrzeugen - egal an welchem Ort - ist untersagt, wenn dadurch das Grundwasser verunreinigt werden kann. Das Reinigen oder Absprühen von Motoren, der Kfz-Unterseite oder sonstiger öliger Gegenstände sowie ein Ölwechsel ist auf Straßen und in Anlagen verboten. Auf Privatgrundstücken ist das nur erlaubt, wenn sicher ist, dass Öle und ölige Rückstände ordnungsgemäß aufgefangen und entsorgt werden. Gegen Abledern nach der Waschanlage ist nichts zu sagen, weil dadurch selten das Grundwasser verunreinigt wird. Link: Recklinghausen |
Remscheid | Verboten | In vielen Teilen Remscheids wird die Entwässerung im sog. Trennsystem bzw. Zweikanalsystem durchgeführt, das heißt sämtliche im Haus oder in Betrieben anfallende Schmutzabwässer gelangen über den Schmutzkanal in eine Kläranlage. Anfallendes Regenwasser jedoch, also zum Beispiel Dachflächenwasser oder Straßenwasser, gelangt in den separaten Regenwasserkanal. Dieses Wasser wird, da es nicht verschmutzt sein sollte, dem Kreislauf der Natur unmittelbar wieder zugeführt. Das Wasser wird in den nächsten Bach geleitet. Es sollte demnach jedem bekannt sein, dass die auf der Straße sichtbaren Abflussschächte nur für unser Regenwasser gedacht sind. Ein Eimer Putzwasser, der in die Straßenrinne gegossen wird, führt also meist unweigerlich zur Belastung eines Remscheider Baches. Diese Belastung mag zwar im Einzelfall durchaus gering sein, mit der Regelmäßigkeit und Häufigkeit wird diese Belastung für den Bach allerdings erheblich. Die Stadt Remscheid hat deshalb in der Ortsatzung ganz klar geregelt, dass das Autowaschen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen unter Zusatz von Reinigungs- und Pflegemitteln verboten ist. Weiterhin ist das Ausleeren von Putzeimern oder sonstigen Haushaltsabwässern in den Straßenkanal ebenfalls unzulässig. Wer trotz dieser sinnvollen Regelung anders handelt, kann damit rechnen, ein Bußgeld bezahlen zu müssen. Also helfen sie mit, Umweltschutz in Remscheid zu praktizieren! Vermeiden Sie, dass irgendwelches Abwasser in den Straßenkanal und damit in den Bach gerät! Link: Remscheid |
Rheine | Erlaubt mir klarem Wasser | Das Waschen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Verkehrsflächen und in Anlagen ist nur erlaubt, wenn die Reinigung ausschließlich mit klarem Wasser erfolgt. Alle anderen Arbeiten (z.B. Motorwäsche, Unterbodenreinigung, Verwendung von Waschzusätzen) beeinträchtigen die Umwelt und sind daher verboten. Nutzen Sie für die Reinigung des Fahrzeuges in diesen Fällen speziell ausgerüstete Waschplätze oder Waschanlagen um Grundwasserverunreinigungen zu vermeiden. Link: Rheine |
Siegen | Erlaubt mir klarem Wasser | In der Stadt Siegen ist das Reinigen von Fahrzeugen mit klarem Wasser ohne Reinigungszusätze erlaubt. Alle Reinigungen, bei denen Öl, Altöl, Benzin oder ähnliche Stoffe in das öffentliche Kanalnetz, den Boden oder in das Grundwasser gelangen können, sind unzulässig. Link: Siegen |
Solingen | Erlaubt mit Auflagen | Aus Gründen des Gewässerschutzes wird empfohlen, Kraftfahrzeuge nur in dafür zugelassenen Waschanlagen oder SB-Waschplätzen zu reinigen. In diesen Anlagen ist gewährleistet, dass die bei der Fahrzeugwäsche abgespülten Fett-, Öl- und Kraftstoffrückstände sowie Schmutz- und Feststoffe zurückgehalten werden. Die Waschanlagen und -plätze arbeiten außerdem ressourcenschonend und führen das Wasser im Kreislauf. Das Waschen von PKW im öffentlichen Straßenraum und auf Privatgrundstücken ist in Solingen zwar nicht generell verboten, es sind allerdings folgende Punkte zu beachten: Gewaschen werden darf nur auf befestigten, beispielsweise asphaltierten Flächen, außerdem muss gewährleistet sein, dass das anfallende Abwasser vollständig in die Kanalisation gelangt. Dort, wo es eine Trennkanalisation gibt, dürfen Autos nicht gewaschen werden: das Abwasser gelangt über den Regenwasserkanal direkt in ein Gewässer. Hinweis: Falls nicht klar ist, ob am betreffenden Grundstück eine Misch- oder Trennkanalisation vorhanden ist, geben die Technischen Betriebe Solingen Auskunft. Das Abwasser darf nicht in eine Versickerungseinrichtung eingeleitet werden (Sickerschacht, Rigole ....). Das Fahrzeug darf nicht übermäßig verschmutzt sein und nur mit klarem Wasser und mechanischen Hilfsmitteln (Schwamm, Bürste) ohne Zusatz von chemischen Reinigungsmitteln (zum Beispiel Kaltreiniger) gereinigt werden. Hochdruckreiniger oder Dampfstrahlgeräte dürfen nicht eingesetzt werden. Gereinigt werden darf nur die Karosserie, nicht aber der Motor, der Unterboden oder aber Ladeflächen und Laderäume. Link: Solingen |
Sprockhövel | Keine Info zu finden | |
Stuttgart | Erlaubt mit Auflagen | Auto waschen erlaubt Immer wieder rufen verunsicherte Autobesitzer beim Amt für Umweltschutz an, weil sie nicht wissen, ob sie ihr Auto am Straßenrand waschen dürfen. Grundsätzlich gilt, die Autowäsche am Straßenrand ist laut Straßenverkehrsordnung nicht verboten. Es gibt auch keine Polizeiverordnung, die die Autowäsche untersagt. Allerdings gelten eine paar Einschränkungen. Autos dürfen nur auf einer befestigten Fläche gereinigt werden. Das Abwasser muss in Straßenkanäle abfließen können, damit es im Klärwerk gereinigt werden kann. Autos dürfen natürlich nicht bei Minustemperaturen gewaschen werden. Wegen der folgenden Vereisung werden Straße oder Gehweg sonst zur Rutschbahn. Auch aus Gründen des Umweltschutzes gibt es gegen das Auto waschen keine Bedenken. Es dürfen nur keine wassergefährdenden Stoffe eingesetzt werden, die den Boden schädigen könnten. Bei einer Autowäsche passiert im Grunde nichts anderes als bei einem starken Regen: Schmutz wird vom Auto abgewaschen und gelangt ins Klärwerk. Zusätzlich werden noch Reinigungsmittel verwendet. Solche sind in Haushalten ständig im Einsatz und müssen auch geklärt werden. Zudem fallen Abwassergebühren an, vorausgesetzt es wird Leitungswasser verwendet. 27. Mai 2002 © Landeshauptstadt Stuttgart, Stabsabteilung für Kommunikation Amtsblatt Online |
Offenbach | Keine Info zu finden | |
Wiehl | Verboten | Daher sollten Sie in Ortsteilen, die im Trennsystem entsorgt werden, alles unterlassen, was zu einer Wassergefährdung führen könnte. Dazu gehört z.B. das Autowaschen am Straßenrand oder das Entleeren des Putzeimers in die Straßenentwässerung. Link: Wiehl |
Wiesbaden | Verboten | Gemäß Paragraph 2 (4) der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Wiesbaden vom 12. Dezember 2002 ist das Waschen von Kraftfahrzeugen und anderen motorbetriebenen Maschinen auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen nicht erlaubt. Dieses Verbot gilt auch auf befestigten Grundstücksflächen, die unmittelbar an die Straße angrenzen. Link: Wiesbaden |
Wipperfürth | Erlaubt mir klarem Wasser | das Reinigen von Fahrzeugen, Gefäßen u.a. Gegenständen, es sei denn, es erfolgt mit klarem Wasser. Zusätze von Reinigungsmitteln sind nicht erlaubt. Motor- und Unterbodenwäsche oder sonstige Reinigungen, bei denen Öl, Altöl, Benzin o.ä. Stoffe in das öffentliche Kanalnetz oder in das Grundwasser gelangen können, sind verboten. Link: Wipperfürth |
Wuppertal | Erlaubt nur mit Abscheideranlage | Das Geld für die Autowaschanlage einsparen und den Wagen auf dem eigenen Grundstück waschen - ist das erlaubt? In Wuppertal darf ein Fahrzeug nur in besonderen Ausnahmefällen außerhalb von Waschstraßen oder dafür ausgewiesenen Waschplätzen gewaschen werden. Bei der Fahrzeugwäsche anfallendes Abwasser ist Schmutzwasser, auch wenn keine Reinigungsmittel eingesetzt werden. Das Abwasser einer Autowäsche darf aus Gründen des Grundwasser- und Gewässerschutzes weder versickern noch in den Regenkanal eingeleitet werden. Ein Einleiten des Abwassers in den Schmutzkanal ist nur dann erlaubt, wenn eine Vorbehandlung über einen nach den geltenden Vorschriften zugelassenen und regelmäßig gewarteten Leichtflüssigkeitsabscheider erfolgt ist. Alle Flächen, z.B. Privatgrundstücke und Stellflächen am Straßenrand, die nicht an eine zugelassene Abscheideranlage angeschlossen sind dürfen deshalb nicht für die Fahrzeugwäsche genutzt werden. Waschstraßen und ausgewiesene Waschplätze verfügen über die erforderlichen Vorbehandlungsanlagen für das Abwasser. In einer Waschstraße ist der Wasserverbrauch zudem im Regelfall so optimiert, dass eine geringe Menge Wasser für mehrere Autowäschen ausreicht, weil das Wasser aufbereitet wird. So halten Sie sich an die Vorschriften und schonen zusätzlich die Umwelt. Die rechtlichen Vorgaben ergeben sich u.a. aus dem Wasserhaushaltsgesetz (§ 48), der städtischen Straßenordnung (§ 3) und aus der Satzung über die Abwasserbeseitigung der Stadt Wuppertal. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Umweltberatung der Stadt Wuppertal: 0202-563-6789. Link: Wuppertal |
Wolfsburg | Erlaubt mir klarem Wasser | Eine Eimerwäsche (ein bis zwei 10l-Eimer) mit klarem Wasser, um beispielsweise den Staub zu entfernen, ist erlaubt. Die Verordnung über die öffentliche Sicherheit der Stadt Wolfsburg sagt in Paragraf 6 Ziffer 3: "Fahrzeuge aller Art dürfen, auch auf Privatgrundstücken, nur mit klarem Wasser ohne jegliche Zusätze gereinigt werden, soweit das Waschwasser ungereinigt versickert oder abgeleitet wird." Kurz gesagt: Sie dürfen Ihr Auto vor Ihrer Garage waschen, aber nur mit klarem Wasser. Link: Wolfsburg |
Diese Frage stellen sich viele Autobesitzer oder sollten dies zumindest tun. Denn was vor ein paar Jahrzehnten noch als Selbstverständlichkeit galt, ist heutzutage kaum noch erlaubt: die Autowäsche vor der eigenen Haustür. Jeder, der sich schon mal mit dieser Thematik befasst hat, wird schnell feststellen, dass ein eindeutiges Ergebnis schwierig zu finden ist, da es von vielen Faktoren abhängig ist. Aber was sind die Voraussetzungen, um sein Auto zu Hause waschen zu dürfen, warum ist das überhaupt heutzutage kaum noch erlaubt und welche Strafen könnten drohen, sollte gegen die entsprechenden Voraussetzungen verstoßen werden? Dies soll im Folgenden geklärt werden.
Warum das Waschen des Autos auf privatem Grundstück teilweise verboten ist
Das Verbot des Autowaschens zu Hause dient hauptsächlich dem Umweltschutz. Schmutziges Wasser oder Öl- sowie Benzinrückstände können in das Grundwasser fließen und es so verschmutzen, deshalb ist das Autowaschen auf unbefestigtem Grund, wie zum Beispiel Schotter, der Wiese oder im Wald grundsätzlich verboten, da hier die besondere Gefahr besteht, dass das unreine Wasser oder sonstige umweltschädliche Substanzen in das Grundwasser gelangen.
Das Wasserhaushaltsgesetz als gesetzliche Grundlage
Es besagt, dass der Schutz der natürlichen Lebensgrundlage, Wasser, als Staatsziel im Grundgesetz steht. Dazu gehört auch der Schutz unserer Gewässer. Es bildet den Kern des Gewässerschutzrechts, welches seit 1957 besteht. Der Zweck ist, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen.
Wer entscheidet, ob das Waschen erlaubt ist und wo kann ich mich über die Lage informieren?
Teilweise ist es auch der Fall, dass die Regelung nicht für einen ganzen Ort oder eine ganze Stadt gilt. In Berlin beispielsweise kommt es auf den Stadtteil beziehungswiese den Bezirk an, in dem man wohnt. Hier muss sich also noch genauer informiert werden. In Mülheim an der Ruhr ist das Waschen von Fahrzeugen auf befestigten Straßen oder Flächen, welche an die öffentliche Mischwasserkanalisation angeschlossen sind, grundsätzlich erlaubt, mit Einschränkungen, die auf der Webseite nachzulesen sind (https://www.muelheim-ruhr.de/cms/autowaesche1.html). Die Webseite bietet des Weiteren eine Übersicht über Straßen, in denen Trennkanalisationen vorhanden sind.
Während das Waschen auf privatem Grund teils erlaubt ist, kann dies auf der öffentlichen Straße wieder anders aussehen, auch wenn sie direkt an den privaten Grund anschließt, und wird teilweise in der Straßenordnung der Gemeinde (bzw. Stadt, Kreis, usw.) festgeschrieben. Doch auch wenn die Autowäsche auf der Straße von der Gemeinde nicht verboten ist, gilt Aufmerksamkeit, da häufig noch eine kostenpflichtige Sondergenehmigung gebraucht wird.
Unter welchen Voraussetzungen und welche Art von Waschen ist erlaubt?
Welche Konsequenzen kann das verbotene Waschen nach sich ziehen und welche Alternativen gibt es zum Waschen vor der eigenen Türe?
Wer die klassische Waschanlage meiden und weiterhin selbst Hand anlegen möchte, kann die Waschbox benutzen. Hier ist ein Hochdruckreiniger zu finden, der gegen ein paar Euro eine gewisse Zeit genutzt werden kann. Nicht jeder Betreiber sieht gerne, dass selbst mitgebrachte Produkte verwendet werden. Deshalb sollte auch hier vorher nachgefragt werden. Entweder beim Betreiber der Waschbox, falls es nicht schon ausgeschildert wurde, was teilweise der Fall ist, oder auf einer Karte von dieser Webseite, auf der manche Waschparks von Nutzern eingetragen wurden, bei denen dies erlaubt ist sowie weitere Details wie Öffnungszeiten, Anzahl der Waschboxen, Staubsauger usw. Du findest somit in der Karte schnell den Autowaschpark in deiner Nähe.
Abschließend bleibt zu sagen, dass es für den Autoliebhaber, der sein Auto zu Hause waschen will schwierig ist, den Überblick zu behalten, wo er wie sein Auto waschen darf, aus diesem Grund habe ich die obige Übersichtskarte erstellt, so kann geprüft werden, ob und wo eine Erlaubnis zum Autowaschen zu Hause besteht oder welche Einschränkungen vorhanden sind. Nur wenn dies wirklich richtig geklärt ist, kannst du dein Autopflege Set auspacken und ganz gemütlich zu Hause dein Auto oder Motorrad waschen, und das ohne dass die Umwelt leidet! 🙂
Vorlage für eine Anfrage bei deiner Stadt/Kommune/Gemeinde
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin wohnhaft in der XY Straße und würde gerne wissen, ob ich auf meinem eigenen Grundstück oder auf der Straße mein Auto waschen darf.
Ich verwende zum Waschen des Autos keine aggressive Chemie sondern nur pH-neutrale Autopflegemittel.
PS: Wenn Sie nicht der korrekte Ansprechpartner sind, so leiten Sie meine Anfrage bitte weiter oder nennen mir den korrekten Ansprechpartner für mein Anliegen.
Besten Dank und viele Grüße
View Comments
Hi Grüß dich Oli, folgendes undzwar, hast du ja auf deiner Website Waschparks veröffentlicht auf denen man eigene Produkte mitnehmen darf. Nun ist folgendes passiert, der Waschpark in Ludwigshafen hat nun jegliches mitbringen von Produkten sowie die 2 Eimer Handwäsche VERBOTEN. Wollte nur Bescheid sagen, falls du es auf deiner Website ändern willst.
https://media.essen.de/media/wwwessende/aemter/15/SR101neu.pdf
"§ 8 Verunreinigungsverbot
(2) [...] Unzulässig ist insbesondere: 1.das Reinigen von Fahrzeugen, Gefäßen u.a. Gegenständen, es sei denn, es erfolgt mit klarem Wasser. Zusätze von Reinigungsmitteln sind nicht erlaubt. Motor-und Unterbodenwäsche oder sonstige Reinigungen , bei denen Öl, Altöl, Benzin oder andere Schadstoffe in das öffentliche Kanalnetz oder in das Grundwasser gelangen können, sind verboten."
Lieben Gruß, Simon
Neu für Dortmund: https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/planen_bauen_wohnen/stadtentwaesserung/grundstuecksentwaesserung/autowaesche/index.html
Danke, dass ihr euch mit den gesetzlichen Regelungen in den einzelnen Orten auseinandergesetzt habt. Ich wusste gar nicht, dass das unterschiedlich geregelt ist. Ich habe mein Auto mit Wasser und Ökoputzmittel gewaschen. Dabei ist mir aufgefallen, dass das Wasser in einem Gully vor unserem Haus nicht abfließt. Der Gully scheint verstopft zu sein. Vielleicht ist sogar der ganze Kanal verstopft? Am Freitag wollen die sich das mal anschauen. Muss ich für die Kosten aufkommen? Das ist ja eigentlich Sache der Gemeinde, oder?
Vielen Dank für den Beitrag zum Autowaschen zu Hause. Mein Vater wäscht sein Auto im Sommer mindestens alle zwei Wochen. Gut zu wissen, dass er das eigentlich nur an einem Ort mit Ölabscheider oder einem speziellen Abfluss tun darf, um das Grundwasser nicht zu verunreinigen! Da so eine Abscheideranlage unter der Erde liegt, würde mich interessieren wie die Sanierung von solchen Abscheideranlagen funktioniert!
Das ist genau das, was ich brauche. Mit diesen Informationen über die Autowäsche kann ich loslegen! Vielen Dank, dass Sie diesen Artikel geteilt haben.
Wie sieht es in den Städten, in denen es grundsätzlich untersagt ist, aus, wenn man selbst einen Benzinabscheider verwendet? Sofern man dies belegen kann, sollte doch die Gesetzesgrundlage für ein Verbot nicht länger bestehen. Oder sehe ich da etwas falsch?
Ich möchte mein Auto waschen. Gut zu wissen, dass man es theoretisch auch direkt vor der Haustüre machen darf. Aber ich werde in die Autowaschanlage fahren.
https://www.neuss.de/rathaus/ortsrecht/pdf/32-01-strassenordnung.pdf
§4 Absatz 5 - Zitat: Es ist verboten, Kraftfahrzeuge auf der Straße zu waschen. Zitatende.
in Neuss verboten...
Auf den Straßen, auf dem privaten Grundstück kann es anders geregelt sein, dazu finde ich keine Info in der Straßenordnung.
Eben, also kein Verbot.